Bekanntmachungen Klimaschutzmanagement
Bekanntmachung zum Förderschwerpunkt „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“
Titel:
· Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
Laufzeit des Vorhabens:
· 01.10.2022-31.10.2024
Beteiligte Partner:
· Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
· Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
· Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
Förderkennzeichen:
· 67K19578
Ziel und Inhalt des Vorhabens:
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden.
Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen fest. Die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.
Ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erreicht im Bewilligungszeitraum mindestens folgende Ziele:
· Schaffung einer oder mehrerer projektgebundener Stellen für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beim Antragsteller;
· Ausschreibung und Beauftragung von externen Dienstleistern für unterstützende Tätigkeiten;
· Start des zivilgesellschaftlichen Prozesses für die Konzepterstellung (Durchführung der Stakeholderworkshops, Ideensammlung, mit den Bürgerinnen und Bürgern);
· Mindestens eine öffentliche Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren zur Präsentation der Zwischenergebnisse und zur Diskussion des weiteren Vorgehens nach der Ermittlung der Einsparpotenziale und der Ableitung erster Maßnahmen;
· Spätestens zwölf Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Einreichung der Entwurfsfassung zum Klimaschutzkonzept (Gliederungsübersicht) beim Projektträger;
· Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Einreichung des finalisierten Klimaschutzkonzepts gemäß den oben genannten Vorgaben beim Projektträger;
· Erstellung eines überprüfbaren Plans zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens sowie in den darauffolgenden drei Jahren. Darüber hinaus Erarbeitung eines Umsetzungsplans für die anschließenden zehn Jahre;
· Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der erreichten THG-Einsparung;
· Mindestens zwei Öffentlichkeitsbeiträge (Pressemitteilungen etc.) zum Konzepterstellungsprozess und den bisher erzielten Erfolgen;
· Teilnahme an mindestens einem Vernetzungstreffen für Klimaschutzmanager/innen;
· Beschlussfassung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zur Nutzung eines Managementsystems für den kommunalen Klimaschutz
Link zum Projektträger:
· www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Abteilung P - Planen, Bauen, Technik, Umwelt
Herr S. Mayer
Klimaschutzmanager
Telefon: 0811 5522-431
Telefax: 0811 5522-444
Zimmer: 2.09