Haushaltswesen
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Haushalt 2024
Der Haushalt 2024 wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 beschlossen. Das Landratsamt Freising (Kommunalaufsicht) hat mit Schreiben vom 24. Juni 2024 mitgeteilt, dass der Ergebnis- und Finanzplan rechtsaufsichtlich gewürdigt wurden. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthält keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Im Jahr 2024 ist die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 5.800.000 € für den kommunalen Wohnungsbau Predazzoallee veranschlagt, Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen wurden in Höhe von 18.630.000 € festgesetzt. Eine Festsetzung des Kredits in der Haushaltssatzung und eine Genehmigung ist nicht erforderlich, da der Kredit im vorangegangenen Jahr genehmigt und nicht abgerufen wurde. Für die Verpflichtungsermächtigungen ist ebenfalls keine Genehmigung erforderlich, da in den Jahren zu deren Lasten sie festgesetzt wurden, keine Kreditaufnahmen geplant sind.
Die wichtigsten Zahlen aus dem Haushalt:
Ergebnishaushalt |
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Gesamtbetrag der ordentl. Erträge | 47.193.836 € | |
Gesamtbetrag der ordentl. Aufwendungen | 61.041.536 € | |
Jahresergebnis | -13.847.700 € | |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 46.211.190 € | |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 69.524.545 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 9.235.700 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 36.760.875 € | |
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung 2024 sind als PDF-Dokument zum Download eingestellt (siehe unten). Dabei wird insbesondere auf den Vorbericht des Haushaltsplanes verwiesen, in dem die Eckpunkte und die wesentlichen Planungsgrundlagen näher erläutert werden.
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Sachgebiet F1 - Haushaltswirtschaft
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